dotwil.
Hosting Preise Vergleich FAQ
Anfragen
Startseite/Ratgeber/Impressum und Datenschutz
Ratgeber

Impressum und Datenschutz für KMU-Websites.

Aktualisiert: Oktober 2026Lesezeit: 9 MinutenVon Rafael Fernandes, Dotwil

Fast jede Website in der Schweiz braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Was genau hinein muss, steht nicht in einem einzigen Gesetz, sondern verteilt im Lauterkeitsrecht (UWG), im Datenschutzgesetz (DSG) und im Fernmelderecht. Dieser Ratgeber erklärt die Pflichten verständlich, zeigt typische Fehler und hilft dir zu prüfen, was deine Website braucht.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach Schweizer Recht, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Kurz erklärt

Wer in der Schweiz online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss Name, vollständige Postadresse und E-Mail-Adresse angeben (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Sobald eine Website Personendaten bearbeitet, und das tut praktisch jede, braucht sie eine Datenschutzerklärung nach Art. 19 DSG. Sie nennt den Verantwortlichen, die Zwecke, die Empfänger und Übermittlungen ins Ausland. Verstösse gegen die Informationspflicht können mit einer Busse bis CHF 250’000 bestraft werden, und zwar die verantwortliche Person, nicht die Firma.

Das Impressum: Wer muss was angeben?

Die Schweiz kennt keine eigene «Impressumspflicht» wie Deutschland. Die Pflicht ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er gilt für alle, die Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Das betrifft praktisch jede Firmen-Website, auch ohne Online-Shop.

Pflichtangaben

  • Name oder Firma: bei eingetragenen Unternehmen genau so, wie im Handelsregister.
  • Vollständige Postadresse: Strasse, Nummer, Postleitzahl, Ort. Ein reines Postfach genügt nach überwiegender Meinung nicht.
  • E-Mail-Adresse: das Gesetz verlangt die Kontaktadresse ausdrücklich einschliesslich der elektronischen Post.

Empfohlene Angaben

  • Rechtsform und Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, CHE-123.456.789), falls vorhanden,
  • die Mehrwertsteuernummer, falls du mehrwertsteuerpflichtig bist,
  • die vertretungsberechtigten oder für den Inhalt verantwortlichen Personen,
  • eine Telefonnummer, wenn du telefonisch erreichbar sein willst.

Zusätzliche Pflichten für Online-Shops

Wer Verträge direkt online abschliesst, muss nach dem gleichen Artikel zusätzlich die einzelnen technischen Schritte bis zum Vertragsschluss erklären, Möglichkeiten zur Korrektur von Eingabefehlern bieten und Bestellungen unverzüglich elektronisch bestätigen.

Wo das Impressum stehen muss

Die Angaben müssen klar und leicht auffindbar sein. Bewährt hat sich ein Link «Impressum» im Footer jeder Seite.

Die Datenschutzerklärung nach dem DSG

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Es verlangt, dass du betroffene Personen informierst, wenn du ihre Personendaten beschaffst (Art. 19 DSG). Auf einer Website passiert das ständig: Server speichern IP-Adressen, Kontaktformulare übermitteln Namen und E-Mail-Adressen, eingebundene Dienste wie Karten oder Videos übertragen Daten an Dritte.

Mindestinhalt nach Art. 19 DSG

  • Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
  • Zweck der Bearbeitung, zum Beispiel Betrieb der Website, Beantwortung von Anfragen, Vertragsabwicklung,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, zum Beispiel Hosting-Anbieter, E-Mail-Dienst, Analyse-Tools,
  • bei Bekanntgabe ins Ausland den Staat und gegebenenfalls die Garantien, zum Beispiel Standardvertragsklauseln,
  • die Kategorien von Daten, wenn du sie nicht direkt bei der betroffenen Person beschaffst.

Empfehlenswert

  • wie lange du Daten aufbewahrst,
  • welche Rechte betroffene Personen haben: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenherausgabe,
  • wie du Daten schützt,
  • das Datum der letzten Aktualisierung.

Was bei Verstössen droht

Wer die Informationspflicht vorsätzlich verletzt, kann auf Antrag mit einer Busse bis CHF 250’000 bestraft werden (Art. 60 DSG). Anders als in der EU richtet sich die Busse gegen die verantwortliche natürliche Person, bei kleinen Firmen also oft gegen die Inhaberin oder den Inhaber selbst.

Welche Dienste in deine Datenschutzerklärung gehören

Die häufigste Lücke sind eingebundene Dienste, an die niemand mehr denkt. Kreuze an, was deine Website nutzt:

Kreuze die Dienste an, die deine Website nutzt. Hier erscheint, was deine Datenschutzerklärung zusätzlich erklären muss.

Unabhängig davon gehören in jede Datenschutzerklärung das Hosting und die Server-Logfiles, denn jede Website speichert beim Aufruf technische Daten wie die IP-Adresse.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nach Schweizer Recht gibt es keine allgemeine Pflicht, vor dem Setzen von Cookies eine Einwilligung einzuholen. Art. 45c des Fernmeldegesetzes verlangt aber, dass Besucherinnen und Besucher über Cookies und ähnliche Techniken informiert werden und erfahren, wie sie diese ablehnen können. Das geschieht meist in der Datenschutzerklärung.

Anders in der EU: Dort brauchen nicht notwendige Cookies, etwa für Analyse oder Werbung, eine vorgängige Einwilligung. Richtet sich deine Website auch an Kundschaft in der EU, ist ein Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit meist nötig. Am einfachsten ist es, ganz auf Tracking-Cookies zu verzichten. Dann brauchst du gar keinen Banner.

Wann zusätzlich die DSGVO gilt

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung kann auch für Schweizer Firmen gelten, nämlich wenn du gezielt Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbietest oder ihr Verhalten beobachtest, zum Beispiel mit Tracking (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Ein Hinweis darauf ist etwa, wenn du Preise in Euro angibst oder ausdrücklich Kundschaft in Deutschland ansprichst. Dann gelten zusätzliche Anforderungen, unter anderem die Angabe von Rechtsgrundlagen. Wer gezielt deutsche Kundschaft anspricht, sollte zudem die strengeren Impressumsregeln in Deutschland prüfen.

Typische Fehler

  • Eine deutsche Vorlage kopieren: Sie verweist auf deutsche Gesetze und passt nicht zum Schweizer Recht.
  • Eingebundene Dienste vergessen: Karte, Videos, Schriften oder Spamschutz übermitteln Daten an Dritte und müssen erwähnt werden.
  • Datenschutzerklärung nie aktualisieren: Jedes neue Tool kann eine Anpassung nötig machen.
  • Nur ein Postfach im Impressum: Eine vollständige Postadresse ist die sichere Wahl.
  • Rechtstexte schwer auffindbar: Impressum und Datenschutz gehören auf jede Seite, üblicherweise in den Footer.
  • Mehr Daten sammeln als nötig: Jedes Tool, das du nicht einbindest, musst du auch nicht erklären.

Weniger Dienste, einfachere Rechtstexte

Die beste Datenschutzerklärung ist eine kurze. Eine Website, die Schriften selbst hostet, auf Tracking verzichtet und Karten oder Videos erst nach einem Klick lädt, bearbeitet weniger Daten. Damit sinken das rechtliche Risiko und der Aufwand für die Rechtstexte.

Websites von Dotwil sind so gebaut: Schriften und Skripte kommen vom eigenen Server, es gibt keine Cookies und kein Tracking. Die Rechtstexte für deine Website verantwortest du selbst. Ich unterstütze dich gerne dabei, übernehme aber keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Impressum und Datenschutz

Braucht jede Website in der Schweiz ein Impressum?

Ein Impressum ist Pflicht, wenn du online Waren, Werke oder Dienstleistungen anbietest (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Das betrifft praktisch jede Firmen-Website. Rein private Websites ohne geschäftliches Angebot sind davon nicht erfasst.

Muss im Impressum meine Privatadresse stehen?

Verlangt ist eine vollständige Kontaktadresse. Wenn du von zu Hause aus arbeitest und deine Privatadresse nicht veröffentlichen willst, kannst du eine Geschäftsadresse nutzen, zum Beispiel ein Geschäftsdomizil oder einen Coworking-Space mit Postzustellung. Ob ein reines Postfach genügt, ist umstritten.

Braucht meine Website eine Datenschutzerklärung, wenn ich kein Kontaktformular habe?

Ja, in aller Regel. Schon beim Aufruf einer Website werden IP-Adressen verarbeitet, und oft sind Dienste wie Schriften, Karten oder Analyse-Tools eingebunden. Darüber musst du informieren.

Darf ich einen Datenschutz-Generator verwenden?

Ja. Generatoren, die auf Schweizer Recht ausgerichtet sind, sind ein guter Ausgangspunkt. Prüfe aber, ob alle Dienste deiner Website erfasst sind, und passe den Text an, wenn du später neue Tools einbindest.

Muss ich ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen?

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind davon grundsätzlich befreit, solange sie keine besonders schützenswerten Personendaten in grossem Umfang bearbeiten und kein Profiling mit hohem Risiko betreiben (Art. 12 DSG und Art. 24 der Datenschutzverordnung).

Kostenlos anfragen

Eine Website mit schlanken Rechtstexten?

Dotwil-Websites kommen ohne Tracking, Cookies und eingebundene Drittdienste aus. Das macht Impressum und Datenschutzerklärung einfacher. Ohne Startkosten, im Website-Abo ab CHF 49 pro Monat.

Kostenlos anfragenAbos ansehen
dotwil.
LinkedIn Website-Abo Website-Kosten Website in Zürich Impressum Datenschutz AGB
© Dotwil. Alle Rechte vorbehalten.
dotwil.