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Website für Praxen und Therapien.

Physiotherapie, Massage, Psychotherapie, Ernährungsberatung oder Komplementärtherapie: Wer eine Praxis sucht, will wissen, ob das Angebot passt, ob die Krankenkasse zahlt und wie schnell ein Termin möglich ist. Gleichzeitig gelten für Gesundheitsberufe strengere Regeln bei Werbung und Datenschutz.

Kurz erklärt

Eine Praxis-Website erklärt das Angebot verständlich, zeigt Qualifikationen und Krankenkassen-Anerkennung, macht die Terminvereinbarung einfach und informiert über Anfahrt und Zugänglichkeit. Sie bleibt sachlich, weil für viele Gesundheitsberufe eine Pflicht zu objektiver, nicht irreführender Werbung gilt, und sie fragt über Formulare keine Gesundheitsdaten ab.

Was eine Praxis-Website braucht

  • Angebot in verständlicher Sprache: Was passiert in einer Behandlung, für wen ist sie geeignet, wie lange dauert sie?
  • Ablauf der ersten Behandlung: Das nimmt neuen Patientinnen und Klienten die Unsicherheit.
  • Tarife und Krankenkasse: Preise sowie Angaben zur Abrechnung, zum Beispiel über die Grundversicherung, Zusatzversicherungen oder Anerkennungen wie EMR oder ASCA.
  • Team und Qualifikationen: Ausbildung, Spezialisierungen und Mitgliedschaften in Berufsverbänden schaffen Vertrauen.
  • Terminvereinbarung: ein klarer Weg zum Termin, per Telefon, E-Mail oder Link zu einem spezialisierten Buchungssystem.
  • Anfahrt und Zugänglichkeit: Parkplätze, öffentlicher Verkehr und ob die Praxis rollstuhlgängig ist.
  • Absagen und Notfälle: Absageregeln und ein Hinweis, dass die Praxis kein Notfalldienst ist, mit der Nummer 144 für Notfälle.

Sachlich bleiben: Werberegeln für Gesundheitsberufe

Für universitäre Medizinalberufe wie Ärztinnen, Zahnärzte oder Chiropraktorinnen verlangt das Medizinalberufegesetz (Art. 40 MedBG), dass Werbung objektiv ist, einem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist. Eine gleichlautende Pflicht enthält das Gesundheitsberufegesetz (Art. 16 GesBG) unter anderem für Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Osteopathie. Für die Website heisst das: keine Heilversprechen, keine Superlative wie «die beste Therapie», keine reisserischen Vorher-nachher-Darstellungen. Sachliche Informationen über Angebot, Ausbildung und Ablauf sind dagegen ausdrücklich erwünscht.

Datenschutz: Gesundheitsdaten nicht per Formular

Angaben zur Gesundheit gelten nach dem Datenschutzgesetz als besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c DSG). Ein Kontaktformular auf der Website sollte deshalb nur nach Name, Kontaktdaten und Terminwunsch fragen, nicht nach Beschwerden oder Diagnosen. Für Online-Termine eignen sich spezialisierte Buchungssysteme, die auf Praxen ausgerichtet sind. Mehr zu den Rechtstexten im Ratgeber Impressum und Datenschutz für KMU-Websites.

So findet man deine Praxis

Gesucht wird nach Behandlung und Ort: «Physiotherapie Adliswil», «Massage Zürich Wiedikon». Neben einer Website, die beides klar nennt, sind das Google-Unternehmensprofil und Einträge in Verzeichnissen der Berufsverbände oder Therapeutenregister wichtig. Achte darauf, dass Öffnungszeiten und Kontaktdaten überall übereinstimmen.

Welches Abo passt für Praxen?

Für eine Praxis mit mehreren Behandlungsangeboten passt das Business-Abo: Startseite, Angebot, Team, Tarife, Anfahrt und Kontakt. Gemeinschaftspraxen mit vielen Therapeutinnen oder Praxen mit Kundschaft in mehreren Sprachen sind im Pro-Abo gut aufgehoben.

AboPreisUmfang
StartCHF 49 / MonatLanding Page mit einer Seite
BusinessCHF 99 / MonatBis zu 6 Seiten, Kontaktformular, Änderungen bis 1 Std. pro Monat
ProCHF 179 / MonatBis zu 15 Seiten, bis zu 3 Sprachen, Änderungen bis 3 Std. pro Monat

Alle Abos ohne Startkosten, Mindestlaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar. Mehr dazu: Was ist ein Website-Abo?

Häufige Fragen

Darf ich Bewertungen von Patientinnen auf meiner Website zeigen?

Das ist heikel. Für Medizinal- und Gesundheitsberufe muss Werbung sachlich und nicht irreführend sein, und Erfahrungsberichte über Behandlungserfolge können schnell als Heilversprechen wirken. Verzichte im Zweifel darauf oder kläre es mit deinem Berufsverband.

Kann ich ein Online-Buchungssystem einbinden?

Ja. Am einfachsten verlinkt die Website auf das Buchungssystem deiner Wahl. Wird es direkt eingebettet, gehört es in die Datenschutzerklärung, weil Daten an den Anbieter übermittelt werden.

Muss die Website die Krankenkassen-Anerkennung zeigen?

Eine Pflicht gibt es nicht, aber für viele Patientinnen und Klienten ist sie entscheidend. Klare Angaben dazu ersparen dir viele Rückfragen am Telefon.

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